Allgemeine Geschäftsbedingungen
Allgemeine Geschäftsbedingungen der IT HELPS e.U. (FN 315916 h)
(IT HELPS/AGB/2009)
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1. Vertragsparteien Das Vertragsverhältnis besteht zwischen der IT HELPS e.U. (im Folgenden kurz: IT HELPS) und ihrem Auftraggeber (im folgenden Geschäftspartner genannt). 2. Geltung der AGB, Einsichtnahme, Zugang Mit der Anmeldung auf der Internetseite von IT HELPS oder/und Übermittlung des Vertragsanbots an IT HELPS erklärt sich der Geschäftspartner mit den AGB der IT HELPS ausdrücklich einverstanden. Sie gelten, soweit im Einzelnen (zB Vertriebshändlervertrag) nicht ausdrücklich und schriftlich gegenteiliges vereinbart wurde, für den gesamten Umfang der geschäftlichen Beziehungen zwischen IT HELPS und dem Geschäftspartner, sowie für sämtliche zukünftige Geschäftsverbindungen, ohne dass auf sie Bezug genommen wird. Entgegenstehende AGB des Geschäftspartners verlieren ihre Wirksamkeit. Die AGB stehen dem Geschäftspartner jederzeit zur Einsichtnahme auf der Homepage von IT HELPS zur Verfügung und werden dem Geschäftspartner auf Anfrage auch auf elektronischem Wege zugesendet. 3. B2B
Für Geschäftspartner, die keine Waren- und Dienstleistungsprodukte anbieten (IKT-Teilnehmer) sind die von IT HELPS zur Verfügung gestellten Leistungen kostenlos. IT HELPS behält sich jedoch jederzeit vor, solche Leistungen ohne Angabe von Gründen zu sperren oder/und nur kostenpflichtig anzubieten. 5.1 Zusatzleistungen Vom Geschäftspartner in Auftrag gegebene Leistungen, die über die von IT HELPS vordefinierten Leistungspakete hinausgehen, müssen gesondert vereinbart werden und sind entsprechend zu entgelten. Freiwillige und nicht kostenpflichtige Leistungen von IT HELPS begründen keinen Rechtsanspruch des Geschäftspartners und können jederzeit eingestellt oder unterbrochen werden. 6. Vertragsabschluss Der IKT-Vertrag mit IKT-Anbietern kommt mit Annahme des Vertragsanbots durch IT HELPS zustande. Die Annahme durch IT HELPS erfolgt durch gesonderte schriftliche oder elektronische Bestätigung. Die Nutzung der Leistungen wird nach Einlangen des vereinbarten Entgelts freigeschalten. Für IKT-Teilnehmer beginnt das Vertragsverhältnis mit der Anmeldung und Bestätigung durch Übermittlung der Zugangsdaten (Benutzernamen und Kennwort). 7. Vertragsdauer – Vertragsbeendigung 7.1 Dauer - Vertragsverlängerung IKT-Anbieter: Der IKT-Vertrag wird auf 12, 24 oder 36 Monate Dauer abgeschlossen. Der IKT-Vertrag verlängert sich stillschweigend um die ursprünglich vereinbarte Dauer, wenn er von den Vertragsparteien nicht 2 Monate vor Ablauf der ursprünglichen oder verlängerten Dauer, schriftlich gekündigt wird. Maßgeblich für die Rechtzeitigkeit der Kündigung ist die Absendung (Datum des Poststempels). IKT-Teilnehmer: Der IKT-Vertrag wird auf unbestimmte Dauer abgeschlossen und kann ohne Angabe von Gründen von beiden Vertragsparteien jederzeit gekündigt werden. Die Kündigung von Seiten IT HELPS kann auch stillschweigend, zB durch Zugangssperre erklärt werden. 7.2 Auflösung - Wirkung Aus wichtigen Gründen kann der IKT-Vertrag jederzeit mit sofortiger Wirkung beendet werden. IT HELPS ist insbesondere bei Verletzung der in Pkt. 10.4 enthaltenen Bestimmungen zur Auflösung des Vertrags berechtigt. Ist der Geschäftspartner mit seinen Zahlungsverpflichtungen in Verzug und hat ihn IT HELPS unter Setzung einer 2-wöchigen Nachfrist und Hinweis auf die Rechtsfolgen gemahnt, so endet der IKT-Vertrag nach fruchtlosem Verstreichen dieser Frist. Wird über das Vermögen des Geschäftspartners ein Insolvenzverfahren eröffnet oder mangels Vermögens abgewiesen, ist IT HELPS berechtigt, den IKT-Vertrag mit sofortiger Wirkung aufzulösen. Wird der Vertrag aufgelöst, so werden sämtliche vom Geschäftspartner auf Datenträgern der IT HELPS gespeicherte Inhalte – soweit rechtlich zulässig und nicht weiterhin erforderlich – gelöscht 7.3 Entgeltabwicklung im Falle vorzeitiger Auflösung Im Falle der vorzeitigen Auflösung des Vertrags aus Gründen die vom Geschäftspartner zu vertreten sind, gebührt der IT HELPS das vertraglich vereinbarte Entgelt, bis zum Ende der Verrechnungsperiode bzw der ursprünglich vereinbarten oder verlängerten Dauer. Bei vorzeitiger Auflösung aus anderen Gründen, erfolgt eine aliquote Abrechnung, wobei die von IT HELPS für eine längere Vertragsdauer gewährten Vorteile (zB Rabatte) nicht gewährt werden. 8. Sperre IT HELPS ist berechtigt die Verfügbarkeit seiner Leistungen zu sperren, wenn der Geschäftspartner * seine gesetzlichen oder vertraglichen Pflichten (insb. Pkt. 10.4) verletzt, oder * seinen Zahlungsverpflichtungen nicht nachkommt und unter Setzung einer zweiwöchigen Nachfrist mit Androhung der Sperre, erfolglos gemahnt wurde. Sämtliche mit der Sperre in Zusammenhang stehende Kosten trägt der Geschäftspartner, davon unberührt bleibt die Entgeltzahlungspflicht während der Sperre. 9. Zahlungsbedingungen 9.1 Preise Sämtliche angegebene Preise verstehen sich – sofern nicht ausdrücklich anders vorgesehen – exklusive Umsatzsteuer. 9.2 Fälligkeit Die Abrechnung erfolgt durch Einzahlung (Überweisung/Einziehung) auf das von IT HELPS angegebene Konto. Das vertraglich vereinbarte Entgelt wird, falls sich nicht aus der Rechnungsurkunde etwas anderes ergibt, jeweils mit Zugang der Rechnung beim Geschäftspartner fällig. Dies gilt auch für vom Geschäftspartner in Auftrag gegebene und nicht im gewählten Leistungspaket enthaltene Leistungen. Die Abrechnung erfolgt – soweit nicht ausdrücklich anders angegeben – exklusive Umsatzsteuer. 9.3 Verzug, Zinsen Für die Rechtzeitigkeit der Einzahlung ist das fristgerechte und spesenfreie Einlangen am Konto der IT HELPS maßgeblich. Im Falle des Verzugs gelten Verzugszinsen in Höhe von 10% p.a. über den von der ö. Nationalbank veröffentlichten Basiszinssatz (bzw den an dessen Stelle tretenden Zinssatz) vereinbart. Einlangende Zahlungen werden, mangels Widmung, auf die älteste fällige Verbindlichkeit angerechnet. Soweit die Einforderung der ausstehenden Zahlungsverpflichtungen durch ein von IT HELPS eingeschaltetes Inkassobüro oder einem Rechtsanwalt erfolgt, verpflichtet sich der Geschäftspartner die Kosten, welche zur zweckentsprechenden Betreibung oder Einbringung notwendig waren, zu ersetzen. Die Vergütung erfolgt in Höhe der gem. Verordnung des Bundesministers für wirtschaftliche Angelegenheiten über die Höchstsätze der Inkassoinstitute BGBl 1996/141, zulässigen Beträge bzw nach RATG oder AHK. Unabhängig davon hat der Geschäftspartner pro erfolgter Mahnung eine Manipulationsgebühr in Höhe von Euro 12,00 zu leisten. 9.4 Einwendungen gegen Rechnungen Einwendungen gegen den von IT HELPS in Rechnung gestellten Betrag, hat der Geschäftspartner binnen einer Frist von 2 Wochen nach Erhalt, schriftlich bekanntzugeben. Erfolgt innerhalb dieser Frist keine Einwendung, gilt der in Rechnung gestellte Betrag als genehmigt. Im Anwendungsbereich des Telekommunikationsgesetzes (TKG) kann der Geschäftspartner bei Unstimmigkeiten über der Rechnungshöhe, unter den dort genannten Voraussetzungen, die Telekom Control GmbH als Schlichtungsstelle anrufen. 9.5 Aufrechnungs- und Zurückbehaltungsrecht Der Geschäftspartner ist weder berechtigt Forderungen der IT HELPS mit eigenen Forderungen aufzurechnen, noch wegen behaupteter, von IT HELPS nicht anerkannter, Vertragsverletzungen seine Leistung zurückzubehalten. 10. Rechte und Pflichten |
10.3 Verfügbarkeit, Wartungszeiten Die sich aus dem IKT-Vertrag ergebenden Leistungen von IT HELPS stehen dem Geschäftspartner, je nach Leistungspaket, grundsätzlich 24 Std pro Tag zur Verfügung. IT HELPS ist bemüht, ihre Leistungen mit höchstmöglicher Zuverlässigkeit und Sorgfalt zur Verfügung zu stellen. Aufgrund technisch notwendiger Wartungsarbeiten und aus Gründen, die nicht in der Sphäre der IT HELPS liegen, wie z.B. bei Ausfällen nationaler oder internationaler Telekommunikationseinrichtungen, kann jedoch nicht garantiert werden, dass sämtliche Dienstleistungen stets ohne Unterbrechung angeboten werden. Die Zeiträume der Wartungsfenster für geplante, technisch notwendige Wartungsarbeiten an den Einrichtungen der IT HELPS, werden auf der Internethomepage von IT HELPS bekanntgegeben und dem Geschäftspartner, soweit möglich, auf elektronischem Wege mitgeteilt. Während der Wartungsfenster kann es zum Auftreten von Unterbrechungen der Zugangsverbindungen kommen. Unerwartete Störungen, Mängel und/oder Schäden bei der Zugangsverbindung zum IT HELPS-Server und/oder bei gespeicherten Geschäftspartnerdaten, werden im Rahmen der betrieblich angemessenen Möglichkeiten und sofern die Ursache für die Störung im eigenem betrieblichen Bereich lokalisierbar sind, von IT HELPS so rasch als möglich behoben. Der Geschäftspartner verpflichtet sich, im Rahmen seiner Möglichkeiten aktiv bei der Behebung eventuell auftretender Störungen mitzuwirken und hat für den Fall, dass die Störung von ihm verursacht wurde, die zur Störungsbehebung erforderlichen Kosten nach Aufwand zu tragen. Meldungen von Störungen können unter Hinterlassung von Namen und Geschäftspartnernummer bei Nikolaus Nikoll Webdevelopment, abgegeben werden. 10.4 Verhaltensregeln und Missbrauch Der Geschäftspartner unterwirft sich den allenfalls von IT HELPS aufgestellten und auf der Internethomepage abrufbaren "Fair play" Regeln sowie den für alle Internetteilnehmer geltenden Verhaltensregeln ("Netiquette"). Weiters verpflichtet sich der Geschäftspartner, mit dem von IT HELPS zur Verfügung gestellten Leistungen keinen Missbrauch zu betreiben. Unter Missbrauch fallen insbesondere:
Der Geschäftspartner nimmt zur Kenntnis, dass er bei Ausübung einer gewerblichen Tätigkeit, den verwaltungsrechtlichen Bestimmungen (zB GewO, TKG, DSG) unterliegt und vor Aufnahme einer entsprechenden Tätigkeit sämtliche, gesetzlich notwendige, Genehmigungen einzuholen hat. 10.4.1 Zugangskennung und Passwort Die von IT HELPS an den Geschäftspartner übermittelten Informationen, insbesondere die von IT HELPS für die Inanspruchnahme von Leistungen vergebene Zugangskennung und das persönliche Passwort, gelten als vertraulich. Der Geschäftspartner verpflichtet sich, diese Daten geheimzuhalten und sie nur berechtigten Personen zukommen zu lassen, jeden Missbrauch der Zugangsdaten zu unterbinden, sowie jeden Verdacht auf Missbrauch dieser Daten sofort der IT HELPS zu melden. Entfallene Passwörter werden auf schriftliche Anfrage der berechtigten Personen durch IT HELPS ersetzt. 10.4.2 Anzeigepflicht Der Geschäftspartner verpflichtet sich, offenkundige Gesetzesverstöße, welche ihm durch Inanspruchnahme von Leistungen aus dem IKT-Vertrag zur Kenntnis gelangen, IT HELPS direkt zu melden. 10.4.3 Web-Linking Agreement Werden von den Geschäftspartnern sogenannte Deep-Links eingegeben, so gilt dies gleichzeitig als Zustimmung zur Verwendung dieser Deep-Links. IT HELPS haftet nicht für die gesetzten Links sondern der Linksetzer ist hierfür allein verantwortlich. IT HELPS hat keinen Einfluss auf die aktuelle Gestaltung, die Inhalte oder die Urheberschaft der verlinkten Seiten und schließt daher eine Haftung für Ansprüche aus dadurch allenfalls beeinträchtigter Rechte Dritter aus. 10.4.4 Externer Vertrieb IKT-Anbieter, die unter ihrem eigenen Account (Firma) auf den Vertrieb durch externe Vertriebspartner verweisen, haben vor Eingabe der Daten des externen Vertriebspartners, die hiefür notwendige Zustimmung einzuholen und dies IT-HELPS schriftlich nachzuweisen. Werden Daten eines Dritten (zB externer Vertriebspartner) ohne Zustimmung verwendet, so hat der IKT-Anbieter IT-HELPS gegenüber Ansprüchen dieser schad- und klaglos zu halten. 10.4.5 Aktualisierung der Kundendaten IT-HELPS ist bemüht das Angebot auf ihrer Internetplattform stets aktuell zu halten. Demgemäß haben IKT-Anbieter und IKT-Teilnehmer ihre persönlichen Daten (zB Kontaktdaten, Unternehmenskennzahlen, Produkte etc) ständig aktuell zu halten. Bei einem Verstoß gegen die Aktualisierungspflicht behält sich IT-HELPS vor, nach vorheriger Mahnung, den Zugang der Betroffenen zu sperren bzw den Account zu löschen. 11. Irrtum und Leistungsstörungen 11.1 Irrtumsanfechtung IT HELPS stellt dem Geschäftspartner auf seiner Internethomepage alle für den IKT-Vertrag wesentlichen Informationen (zB Online-Handbuch) zur Verfügung. Der Geschäftspartner verzichtet daher auf eine Anfechtung des IKT-Vertrags wegen Irrtum und Verkürzung über die Hälfte. 11.2 Gewährleistung IT HELPS ist bemüht die angebotenen Leistungen im Rahmen der technischen Möglichkeiten jederzeit zur Verfügung zu stellen und bei Bekanntwerden von Störungen oder Mängeln, diese - soweit zumutbar - ehestmöglich zu beheben. Der Geschäftspartner hat Störungen/Mängel unverzüglich der IT HELPS zu melden. Können die Störungen nicht binnen 1 Woche nach Kenntnis (Meldung) behoben werden und liegt die Ursache nicht allein beim Geschäftspartner, so ist dieser ausschließlich berechtigt, während der Dauer der Störung eine angemessene Entgeltsminderung zu verlangen. 12. Haftung 12.1 Begrenzung IT HELPS haftet für von ihr oder ihr zurechenbaren Dritten verursachte Schäden nur bei Vorsatz oder grober Fahrlässigkeit. Soweit gesetzlich zulässig, ist die Haftung für entgangenen Gewinn, mittelbare Schäden und Folgeschäden ausgeschlossen. Dies gilt insbesondere für Verlust und Veränderungen der von IT HELPS weitergeleiteten oder gespeicherten Daten. IT HELPS übernimmt keinerlei Haftung für durch den Abruf von Leistungen Dritter – oder durch Dritte selbst - beim Geschäftspartner verursachte Schäden. 12.1.1 Betragsgrenze IT HELPS haftet für Schäden im Zusammenhang mit dem IKT-Vertrag höchstens bis zu einem Betrag von € 10.000,00 je Schadenereignis. 12.1.2 Schad- und Klagloshaltung Verletzt der Geschäftspartner seine gesetzlichen oder/und vertraglichen Verpflichtungen (insbesondere jene gem. Pkt. 10.4) und werden dadurch verursachte Ansprüche von Dritten und/oder Behörden gegen IT HELPS geltend gemacht, so hat der Geschäftspartner, IT HELPS dafür schad- und klaglos zu halten. 13. Datenschutz Im Rahmen des gem. DSG und TKG zulässigen und zum Zwecke von Abschluss, Durchführung, Änderung oder Beendigung des IKT-Vertrags, sowie zur Verrechnung der Entgelte und Erstellung von Teilnehmerverzeichnissen, kann IT HELPS insbesondere folgende personenbezogen Daten ermitteln, speichern und weiterleiten (verbreiten):
Der Vertragspartner erklärt sich ausdrücklich bereit, dass diese Daten für den Betrieb der Plattform verarbeitet werden dürfen. Grundsätzlich werden alle Daten der IKT-Teilnehmer (ausgenommern Firmenname, Anschrift und allgemeine Kontaktdaten) geheim gehalten und dienen lediglich der Optimierung der IKT Suche sowie zur Selektion von Marketingaktivitäten auf der Plattform. IT HELPS weist ausdrücklich darauf hin, dass bestimmte Daten bei Bedarf an die jeweiligen IKT-Anbieter übermittelt werden. Der IKT-Teilnehmer wird im jeden Fall vorher darauf hingewiesen und hat die Möglichkeit den Vorgang abzubrechen bzw. dem Datentransfer zuzustimmen. Der Geschäftspartner erklärt sich ausdrücklich damit einverstanden, von IT HELPS bzw von IKT-Anbietern auf der Plattform in Form einer Quick-Message Newsletter, Angebote, Einladungen und dergleichen in ihrem IT HELPS-Postfach zu erhalten und nicht als SPAM anzusehen. Sie stimmen ebenfalls zu, dass sie zur Benachrichtigung über den Erhalt einer solchen Quick-Message von IT HELPS per eMail informiert werden dürfen. Die Daten können gem. §§ 93 und 95 TKG im Mindestausmaß verarbeitet werden und werden danach, soweit gesetzlich vorgeschrieben, gelöscht oder anonymisiert. Sofern dies zum Zwecke der Verrechnung notwendig ist, werden Vermittlungsdaten gem. § 93 TKG erst dann gelöscht, wenn sie nicht mehr benötigt werden. Der Geschäftspartner nimmt zur Kenntnis, dass er bei Verwendung der von IT HELPS zur Verfügung gestellten technischen Einrichtungen, für von ihm ermittelte und verarbeitete, personenbezogene Daten, selbst dem Datenschutzgesetz unterliegt. 14. Sonstige Bestimmungen 14.1 Änderung von Geschäftspartnerdaten Der Geschäftspartner verpflichtet sich, Änderungen des Namens, der Firma, der (Geschäfts-) Adresse oder sonstiger, wesentlicher Umstände, IT HELPS unverzüglich bekanntzugeben. Rechtsgeschäftlich relevante Erklärungen der IT HELPS gelten als zugegangen, wenn sie an die zuletzt bekanntgegebene Wohn- (Geschäfts-) oder e-mailadresse des Geschäftspartners abgegeben werden. Rechtsgeschäftlich relevante Erklärungen des Geschäftspartners sind nur dann verbindlich, wenn sie der IT HELPS schriftlich zugegangen sind. 14.2 Formerfordernisse, Vertretungsregelungen Abänderungen des IKT-Vertrags, der vereinbarten Entgelte und der AGB bedürfen der Schriftform. Dies gilt auch bei einem Abweichen von dieser Bestimmung. E-mails entsprechen dann der Schriftform, wenn die Urheberschaft des Erklärenden objektiv feststellbar ist, so zB durch gesicherte elektronische Unterschrift. Mündliche Zusagen, sowie Erklärungen von nichtvertretungsbefugten Mitarbeitern der IT HELPS, entfalten keine Rechtswirkungen. 15. Rechtswahl, Erfüllungsort, Gerichtsstand Auf das Vertragsverhältnis zwischen IT HELPS und Geschäftspartner ist ausschließlich österreichisches Recht unter Ausschluss des UN-Kaufrechts anzuwenden. Erfüllungsort für die IT HELPS treffenden Verpflichtungen aus dem IKT-Vertrag ist Wien. Für sämtliche Rechtsstreitigkeiten im Zusammenhang mit und aus dem gegenständlichen Vertragsverhältnis, einschließlich des Zustandekommens, gilt als ausschließlicher Gerichtsstand, das sachlich zuständige Gericht für Wien Innere Stadt als vereinbart. |